Ein Unternehmen für die Weisse Liste melden

So gehen Sie vor!

Es ist ganz einfach: Als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin füllen Sie das untenstehende Formular aus und laden die entsprechenden Dokumente hoch.

Nach Erhalt des Formulars überprüfen wir die eingegangenen Informationen und veröffentlichen den Names Ihres Unternehmens auf der Weissen Liste von RESPECT8-3.CH.

Je nachdem, welchen der im Gleichstellungsgesetz vorgesehen Schritte Sie bereits umgesetzt haben (Analyse / Revision / Kommunikation), erhalten Sie eine, zwei oder drei Medaillen.

Überprüfung der Lohngleichheit in 3 Schritten

Das Gleichstellungsgesetzes enthält drei Schritte, die ein Unternehmen zur Überprüfung der Lohngleichheit durchführen muss. Entsprechend dieser drei Schritte ist auch die Weisse Liste unterteilt.

  1. Analyse: Gemäss Gleichstellungsgesetz mussten alle Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden bis zum 30. Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt haben. Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden sind gemäss Gleichstellungsgesetz nicht zu einer Analyse verpflichtet, können diese aber freiwillig durchführen.  Der Bund stellt dafür das Tools Logib (Modul 1 und Modul 2) kostenlos zur Verfügung.
  2. Revision: Anschliessend muss die Analyse einer unabhängigen Revision unterzogen werden. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen sind vom Bund als Revisoren zugelassen. Wenden Sie sich für zusätzliche Informationen an einen unserer Verbände.
  3. Kommunikation: Zuletzt muss das Unternehmen die Resultate der Lohngleichheitsanalyse seinen Angestellten bis am 30. Juni 2023 kommunizieren.
Die weisse Liste ist in drei Kategorien unterteilt

Eintrag in die Weisse Liste

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