Lohnanalyse

Lohnanalyse – So geht’s!

Jedes Unternehmen verfügt über mehrere Möglichkeiten zur Überprüfung der Lohngleichheit.

Das Gleichstellungsgesetz (GlG) verlangt, dass die Lohngleichheitsanalyse nach einer «wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode» durchgeführt wird. Zu diesem Zweck stellt der Bund ein Standard-Analyse-Tool zur Verfügung (siehe Logib).

LOGIB

Mit dem kostenlosen Analyse-Tool des Bundes Logib können Arbeitgebende überprüfen, ob die Lohngleichheit in ihrem Unternehmen eingehalten wird. Das Tool steht in zwei Versionen zur Verfügung, für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden (Modul 1) und für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden (Modul 2).

Externe Analyse

Unternehmen können private Expertinnen und Experten mit der Lohngleichheitsanalyse beauftragen, wenn sie diese nicht selbst vornehmen wollen.

Aber es bleibt Sache des Arbeitgebers, zu beweisen, dass die von diesen Expertinnen und Experten angewandte Methode korrekt ist.  Dazu müssen sie eine unabhängige Revisionsstelle damit beauftragen, nachzuweisen, dass die für die Analyse verwendete Methode den erforderlichen wissenschaftlichen Qualitätsstandards entspricht und rechtskonform ist.

Eine vollständige und transparente Dokumentation der Analysemethode muss in der Phase der formellen Überprüfung der Analyse vorgelegt werden.

Revision der Analyse

Nach erfolgter Analyse muss diese von einer unabhängigen Revisionsstelle überprüft werden. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen sind vom Bund als Revisoren der Lohngleichheitsanalyse zugelassen. Wenden Sie sich für zusätzliche Informationen an einen unserer Verbände.  

Kommunikation der Analyse

Nach erfolgter Revision müssen Unternehmen die Resultate der Analyse ihren Angestellten schriftlich kommunizieren. Bei börsenkotierten Unternehmen ist auch eine Information der Aktionärinnen und Aktionäre zwingend.

Zertifizierung

Equal Salary

Es gibt verschiedene Labels und Zertifizierungen auf dem Markt. EQUAL SALARY ist eine der Zertifizierungen, welche auf einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Lohnanalyse basiert. Die Methode wurde zusammen mit der Universität Genf entwickelt, deren statistische Lohnanalyse vom Schweizierschen Bundesgericht anerkannt wurde.

Das Zertifikat EQUAL SALARY richtet sich an Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten (davon mindestens 10 Frauen) aus allen Ländern, in allen privaten und öffentlichen Sektoren, welche die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern fördern wollen.

In den drei Jahren nach Erhalt der Zertifizierung werden zwei Kontrollaudits durchgeführt.

Hinweis: Das EBG weist, darauf hin, dass sich mit dem Erwerb eines Zertifikats die Pflicht zur Lohnanalyse und anschliessenden Revision nicht erübrigt. Um gesetzeskonform zu sein, müssen Unternehmen trotz Lohngleichheitszertifikat eine Lohngleichheitsanalyse machen und diese von einer unabhängigen Revisionsstelle kontrollieren lassen. 

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