Schwarze Liste

Schwarze Liste – darum geht es!

Unternehmen ab 100 Angestellten sind zu einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Die Ergebnisse dieser Analyse müssen allen Mitarbeitenden spätestens bis zum 1. Juli 2023 mitgeteilt werden – so will es das Gleichstellungsgesetz (GlG). Hält ein Unternehmen diese gesetzlichen Verpflichtungen nicht ein, kann es von seinen Mitarbeitenden gemeldet werden. RESPECT8-3.CH überprüft die eingegangenen Meldungen und setzt fehlbare Unternehmen auf die Schwarze Liste.

Das bedeutet ein Eintrag auf der Schwarzen Liste

Arbeitnehmende können ihren Betrieb anonym bei RESPECT8-3.CH melden, wenn sie glauben, dass dieser das Gleichstellungsgesetz (GlG) nicht einhält. Dabei wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:

Das Unternehmen verstösst gegen das Gleichstellungsgesetz

Das Unternehmen verweigert die Auskunft gegenüber RESPECT8-3.CH

Hinweis: Ein Eintrag in der «Schwarzen Liste» gibt Auskunft über die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes – nicht aber darüber, ob es im entsprechenden Unternehmen Lohndiskriminierung gibt.

Schwarze Liste der Unternehmen

Anzahl der Unternehmen, die auf der schwarzen Liste aufgeführt waren und nicht mehr auf der schwarzen Liste stehen:

20

Unternehmen in Abklärung:

2
  • C&A Mode AG
    Baar ZG
  • Fuchs Diesel Components Production
    Henggart
  • GUCCI Swiss Timepieces SA
    Cortaillod
  • kellermann.ch AG
    Ellikon an der Thur
  • Läckerli Huus AG
    Frenkendorf
  • Müller Handels AG Schweiz
    Oberentfelden
  • Selecta AG
    Kirchberg
  • Trapeze Switzerland GmbH
    Neuhausen am Rheinfall
  • Zebra Fashion AG
    Mägenwil

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